fbpx

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A-Z Friseurdesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines:

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Verträge zwischen dem Kunden und uns als Verkäufer, unabhängig davon, ob im Einzelfall auf sie Bezug genommen wird.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der Kunde bei Bestellung oder im Schriftverkehr darauf Bezug nimmt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote in Katalogen, Angebot- und Informationsschreiben o. ä. sind stets freibleibend und unverbindlich (invitatio ad offerendum). Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) zustande.
  3. Für den Umfang und die Ausführung der Bestellung gelten ausschließlich die Bestimmungen der Auftragsbestätigung, sofern eine solche an den Käuferverschickt wird und dieser nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Unsere Angebote sind freibleibend. Nebenabreden unserer nicht vertretungsberechtigten Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferung und Lieferverzug:

  1.  Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnend nach                   Vertragsabschluss.
  2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu     liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des        vereinbarten Kaufpreises.
    Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt offen.
  3.  Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsgrenzen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnittes gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Selbstbelieferungsvorbehalt: Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl dieser bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Käufer frei und kann vom Vertrag zurück treten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und jede schon erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich zu erstatten.

7. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

8. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

III Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden:

Ist ein Auftrag angenommen und tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder wird dies erst nach Vertragsschluss bekannt, so sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Kunde hierzu nicht bereit, so sind wir berechtigt, von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen zurückzutreten. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen sowie die Herausgabe auf Kosten des Kunden sofort verlangen.

IV. Korrekturen:

Korrekturen gleich welcher Art (z. B. Farben, Formen, Dekore etc.) auch Korrekturen von Lieferanschriften etc. bedürfen der Schriftform. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

V. Preise:

  1.  Maßgebend für die Verkaufspreise unserer Produkte ist unsere Preisliste. Falls nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise in € ohne MWSt, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten.
  2.  Die unsererseits angeführten Preise sind unter Zugrundelegung der bei Vertragsschluss geltenden Löhne und Materialkosten berechnet. Kursänderungen, Änderungen von Fracht und Zöllen und sonstigen Abgaben sind nicht berücksichtigt. Sofern die Lieferung der Ware nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, sind wir berechtigt, bei von uns nicht zu vertretenden Kostenerhöhungen die Preise entsprechend zu erhöhen.
  3.  Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden von uns im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Lieferverträgen nicht übertragen oder zur Benutzung überlassen.

VI. Sachmangelhaftung:

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang, schriftlich anzuzeigen.
  2. Technische oder sonstige Mängel eines Teiles der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung bzw. Leistung führen.
  3.  Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sind verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber sowohl beim offensichtlichen als auch beim verdeckten Mangel die zuvor festgeschriebene schriftliche Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
  4. Bei fristgerecht gerügten und begründeten Mängeln leisten wir Gewähr. Hierbei entscheiden wir über die Art und Weise. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Der Käufer ist für die Richtigkeit von ihm angegebener Maße und Eigenschaften, ebenso wie für die technische einwandfreie Lösung von ihm beigebrachter Pläne und Zeichnungen selbst verantwortlich.

VII. Versand:

  1. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mangels bestimmter Weisungen erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr für die billigste Versandart. Eine Versicherung erfolgt nur bei ausdrücklichem Auftrag und auf Rechnung des Käufers.
  2. Die Lieferung ist durch uns bewirkt mit Übergabe der Ware an Bahn, Post, Spediteur, Frachtführer oder dem sonst für den Versand bestimmten Transporteur. Das gleiche gilt, wenn die Ware von uns als versandbereit avisiert ist, aber wegen Streik, Aussperrung, Transportsperre oder höhere Gewalt nicht expediert werden kann. In diesem Fall lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers ein.
  3. Im Falle von Transportschäden hat der Käufer die zur Feststellung des Schadens und zur Anerkennung der etwaigen Ersatzpflicht durch das Transportunternehmen notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
  4.  Wir sind zu Teillieferungen sowie zur Stellung von Teilrechnungen berechtigt.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, an der Lieferadresse eine geeignete Fläche zum Abladen der gelieferten Ware zur Verfügung zu stellen, geeignete Zufahrts-möglichkeiten für den Liefer-Lkw zu schaffen und für eine gefahrlose Abladung mit Lkw-Kran oder Hebebühne zu sorgen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass zur Entgegennahme der Lieferung befugte Personen bei der Anlieferung anwesend sind. Sollte mangels einer dieser Vereinbarung entsprechenden Ablademöglichkeit oder wegen des Umstandes, dass kein für die Annahme Vertretungsbefugter bei der Lieferung anwesend ist, eine erneute Zustellung erforderlich sein, so hat der Käufer die durch erneute Zustellung anfallenden Kosten zu tragen.
  6. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Käufer sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ohne konkreten Schadensnachweis sind wir berechtigt, 30 % des Warennettopreises der nicht angenommenen Ware zu verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren, niedrigen bzw. keines Schadens bleibt dem Käufer sowie uns unbenommen.
  7. Die Wahl von Versandart und -weg behalten wir uns vor. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn von diesem der Schaden anerkannt ist.

 VIII: Sachmangel:

  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Abweichend hiervon gilt eine einjährige Verjährungsfrist, sofern der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen ist, welches bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Die Verkürzung der Verjährung gem. Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer Pflichten als Verkäufer, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag uns nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für diese Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 entsprechend.

 4. Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer uns geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

 IX. Haftung für sonstige Schäden:

 1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VIII. geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

 2. Die Haftungen wegen Lieferverzuges sind in Abschnitt II. abschließend geregelt. Für sonstige Schäden und Ansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen gemäß VIII. Ziffer 3 und 4 entsprechend.

 X. Eigentumsvorbehalt:

 1. Die von uns gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Partner aus der Geschäftsverbindung sowie die künftigen Ansprüche, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

 2. Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert des weiterveräußerten Gegenstandes entspricht, aus dieser Weiterveräußerung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der an uns abgetretene Forderungsanteil hat Vorrang vor der übrigen Forderung. Sofern der Käufer mit seinem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis hat, wird der Kontokorrentsaldo bereits jetzt abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so wird die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer bereits jetzt anteilig im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände zur Zeit der Weiterveräußerung an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Der an uns abgetretene Forderungsanteil hat Vorrang vor der übrigen Forderung.

 3. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Bis zur Höhe unserer zu sichernden Forderung ist der Käufer nicht berechtigt, über die einzuziehende Forderung zu verfügen, insbesondere sie abzutreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder sonstigen Insolvenzverfahrens stellt oder Zahlungseinstellung vorliegt. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe unserer zu sichernden Forderung zu. Der Käufer ist auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns die Drittschuldner der betreffenden Forderung zu benennen, sie von der Abtretung in Kenntnis zu setzen, den Eigentumsvorbehalt offen zu legen und uns die zur Einziehung der Forderungen notwendigen Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen.

 4. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht hierbei die Wahl der Freigabe zwischen den verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 5. Der Käufer hat die Vorbehaltsware mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu verwahren und gegen die üblichen Risiken zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen unserer Sicherheiten oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich unserer Sicherheiten erheben, unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist zugleich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der sich ergibt, dass unser Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändete Vorbehaltsware unserem Eigentumsvorbehalt unterliegt; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich um Forderungen handelt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstanden und dass dies Forderungen an uns abgetreten sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen zu erteilen. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere für die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit einer Klage gemäß § 771 ZPO und insoweit entstehenden Schäden.

 XI. Zahlungsbedingungen:

 1. Soweit mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen binnen 10 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

 2.Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit werden dem Käufer ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen (bei Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) berechnet. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bis zur Zahlung die Erfüllung aller weiteren Verträge zu verweigern.

 3. Der Käufer ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes des Käufers, soweit ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, ist hiervon nicht betroffen.

 XII. Teilverzug, Teilunmöglichkeit:

 Haben wir eine Teilleistung bewirkt, so kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Kommen wir mit der Lieferung teilweise in Verzug oder wird uns die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen teilweise unmöglich, so kann der Käufer bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten oder/und insoweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

XIII. Umtausch und Storno:

Einigen sich die Parteien auf einen Umtausch oder eine Stornierung der bestellten oder gelieferten Ware, so ist der Käufer verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 20% des Netto-Listenpreises zu bezahlen. Der Käufer kann nachweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit:

Leistungs- u. Erfüllungsort für uns und den Käufer ist der Sitz unserer Firma und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Soweit der Partner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlich Erfüllungsort für alle Liefer- und Zahlungsverpflichtungen 94161 Ruderting. Für alle vertraglichen oder außervertraglichen Streitigkeiten ist 94161 Ruderting der örtlich und international ausschließliche Gerichtsstand. Jede andere wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges gesetzlich vorgesehene Zuständigkeit ist ausgeschlossen. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Partners zu erheben

XV. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis:

  1. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 04. 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der un-wirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Zusätze bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Dies gilt ausdrücklich auch für all unsere weiteren Präsenzen, wie etwa unser eBay-Shop, die auf dieses Impressum verlinken.